Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über die Nutzung der Software „Credular“, die Credular GmbH, Ernst-Rein-Straße 35A, 33613 Bielefeld (im Folgenden „Credular“) mit ihren Kunden abschließt.
Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Credular diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag mit dem Kunden durchführt.
2. Leistungsumfang
Credular stellt dem Kunden einen Zugang zu „Credular“ bereit, um eigenständig digitale Arbeitsanweisungen zu erstellen und bereitzustellen. Die Software ermöglicht es, Arbeitsprozesse zu strukturieren und übersichtlich in digitaler Form zu verwalten (nachfolgend als „Inhalte“ bezeichnet).
Die Software dient der Erstellung, Verwaltung und Bereitstellung von digitalen Arbeitsanweisungen (der “Vertragszweck”). Die Überlassung der Software wird – bei vereinbarten Einzelleistungen gemäß Abschnitt 4 in der angepassten Fassung – im Folgenden als “Leistung” bezeichnet.
Credular bietet derzeit nur bezahlte Pläne für das Abonnement des Dienstes an. Der individuell vereinbarte Leistungsumfang des Vertrages zwischen dem Kunden und Credular richtet sich nach dem jeweiligen Plan, wie er im Preisinformationsblatt beschrieben und vom Kunden ausgewählt wurde (der “Plan”). Die von Credular nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geschuldete Leistung wird im Folgenden als “vertragliche Leistungen” bezeichnet; der Begriff “Software” umfasst nur diejenigen Teile der Software, die vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Der Kunde kann jederzeit in einen umfangreicheren Plan wechseln; in diesem Fall gelten ab dem Zeitpunkt des Wechsels die im Preisinformationsblatt genannten Angaben zum Leistungsumfang, zur Vergütung etc. des neuen Plans. Ein Wechsel in einen günstigeren Plan ist nur mit Zustimmung von Credular und unter Einhaltung der in diesen AGB oder im Preisinformationsblatt angegebenen Kündigungsfrist zulässig.
3. Nutzung der Software durch den Kunden
Die Nutzung der Software erfolgt mittels Telekommunikation über einen Internet-Browser oder nativer App. Der Kunde darf den Zugang zur Software nur selbst und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Zugang zur Software nicht von Unbefugten genutzt wird. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passwortes. Der Kunde darf nur Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte in die Software eingeben,
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Credular die vom Kunden hochgeladenen Inhalte für die Zwecke dieses Vertrages verarbeitet, insbesondere speichert und zum Abruf bereitstellt.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, anzuregen, zu fördern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind oder die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.
Credular ist berechtigt, vom Kunden hochgeladene Inhalte zu löschen, wenn für Credular begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Inhalt nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB in die Software eingegeben wurde.
Der Kunde stellt Credular von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Ansprüchen aus Verletzung des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts) auf erstes Anfordern frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden gegen Credular geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB entstanden sind. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten, die Credular bei der Geltendmachung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstanden sind.
4. Software-Anpassungen
Sofern zwischen den Parteien vereinbart, erbringt Credular auch Leistungen zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden (“Individualleistungen”). Eine Vereinbarung hierüber wird durch einen gesonderten Servicevertrag zwischen den Parteien getroffen (der “Individuelle Servicevertrag”).
Credular erbringt die Individualleistungen gemäß den Bestimmungen des individuellen Servicevertrags und erhält dafür die dort vorgesehene Vergütung. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Individualleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Verfügbarkeit
Credular ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt. “Übergabepunkt” ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Credular oder des Rechenzentrums ihres Subunternehmers, über dessen Server die Software betrieben wird. Für Störungen außerhalb des Übergabepunktes ist Credular nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verantwortlich. Die Kosten für die Einrichtung der Online-Verbindung und deren Aufrechterhaltung auf Seiten des Kunden sind vom Kunden zu tragen. Credular haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über fremde Kommunikationsnetze erfolgt. Credular haftet auch nicht für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kunden verursacht werden.
Die von Credular zu leistende Softwareverfügbarkeit hängt von dem vom Kunden gewählten Plan ab und ist auf dem Preisinformationsblatt angegeben. Enthält das Preisinformationsblatt keine Regelungen, gilt Folgendes: Hat der Kunde einen kostenpflichtigen Plan gewählt, schuldet Credular eine Verfügbarkeit von mindestens 99% im Jahresdurchschnitt des Vertrages.
Credular ist bestrebt, dem Kunden die bestmögliche Kundenerfahrung zu bieten. Credular ist jedoch vertraglich nicht dazu verpflichtet, den vollständig fehlerfreien Betrieb und die Nutzbarkeit der Software zu gewährleisten. Credular ist nur dazu verpflichtet, dass der Kunde die Software für den Vertragszweck auf dem Niveau der Verfügbarkeit gemäß des Service Level Agreements nutzen kann. “Verfügbarkeit” bedeutet, dass der Kunde auf die wesentlichen Funktionen der Software zugreifen und diese nutzen kann. Zeiten, in denen die Software aufgrund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist, gelten als “Ausfallzeit”.
Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden solche Ausfallzeiten nicht berücksichtigt,
6. Betrieb und Aktualisierung der Software
Credular strebt an, den neuesten Stand der Technik zu nutzen und ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Software (nachfolgend einheitlich “Updates” genannt) durchzuführen oder einzuführen, um die Software an neue technische oder wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen, um die Software zu verbessern.
Wenn und soweit die Eignung der Software für den Vertragszweck durch ein Update wesentlich beeinträchtigt wird (eine “Wesentliche Änderung”), wird Credular dem Kunden die Einführung der wesentlichen Änderung mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen (eine “Änderungsmitteilung”). Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (die “Widerspruchsmitteilung”), wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Credular wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung auf die Rechte des Kunden hinweisen, insbesondere auf: (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die für den Widerspruch vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die wesentliche Änderung.
Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung, wird Credular dem Kunden die Software auch ohne die wesentliche Änderung zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich oder für Credular unzumutbar. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (die “Ausübungsfrist”). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt, sobald Credular den Kunden in Textform über (i) die Nichtfortsetzbarkeit des Vertrages ohne die wesentliche Änderung, (ii) das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden und (iii) die Rechtsfolgen des Ablaufs der Ausübungsfrist informiert hat.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Nutzung der Software durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Angaben auf dem Angebot, mangels dieser nach dem bei Vertragsschluss bzw. Zeitpunkt eines Wechsels gültigen Preisinformationsblatt von Credular. Im Falle der Verlängerung eines Plans ändert sich die für den Kunden geltende Fassung des Preisinformationsblatts nicht, sondern bleibt gleich.
Alle von Credular angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan und den Angaben auf dem Angebot, mangels dieser nach dem bei Vertragsschluss bzw. Zeitpunkt eines Wechsels gültigen Preisinformationsblatt von Credular. Enthält weder das Angebot noch das Preisinformationsblatt Bestimmungen über die Zahlungsfrist, ist die Vergütung im Voraus des definierten Vertragszeitraums, nach Erhalt der jeweiligen von Credular ausgestellten Rechnung zu zahlen. Rechnungen werden von Credular per E-Mail an den Kunden versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort, spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum und ohne Abzüge fällig.
Der Kunde hat die Möglichkeit per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Dabei wird der zu fordernde Betrag zu Beginn des Leistungszeitraums eingezogen. Die SEPA-Lastschrift-Vorabinformation wird in einem elektronischen Format ausgestellt und elektronisch an den Kunden übermittelt. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt.
9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Credular gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln („Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software für den Vertragszweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Abweichungen gelten nicht als Mängel.
Der Kunde ist verpflichtet, Credular jeden Mangel unverzüglich nach Auftreten mitzuteilen. Credular wird ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
10. Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.
Credular haftet für Schäden, die (i) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Credular oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) durch Credular oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden, (iii) die fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Credular oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von Credular oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. Insbesondere haftet Credular vorbehaltlich der Regelungen zuvor für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Kunde alle notwendigen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Credular, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber Credular anzuzeigen oder durch Credular dokumentieren zu lassen, so dass Credular möglichst frühzeitig informiert ist und gemeinsam mit dem Kunden eventuell noch Schadensminderung betreiben kann.
11. Nicht vertragsgemäße Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall der unbefugten Nutzung einer vertraglichen Leistung, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung nach der für diese Leistung geltenden Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
12. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung von Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung durch den Kunden verjährt ist.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
13. Copyright und Lizenz
Die Software ist durch das Urheberrecht geschützt. Credular versichert, dass der generelle Betrieb der Software gesetzlich zulässig ist, nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. Credular verpflichtet sich, den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen des Betriebs der Software freizustellen und dem Kunden den in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) nach Maßgabe von Ziffer 10 zu ersetzen.
Der Kunde hat das nicht übertragbare, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, den Dienst (ggf. einschließlich einer gemäß Ziffer 4 vorgenommenen Softwareanpassung) über das Internet zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erwirbt der Kunde nicht. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten zugänglich zu machen oder sie in sonstiger Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Der Kunde hat es insbesondere zu unterlassen, die Leistung über den Vertragszweck hinaus zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten.
Die Software enthält Open-Source-Software, die von Dritten bereitgestellt wird.
14. Feedback
Der Kunde stimmt zu, dass Credular jedes vom Kunden zur Verfügung gestellte Feedback frei verwenden, verwerten und weiterentwickeln darf.
15. Erwerb von Rechten an Inhalten Dritter
Der Dienst kann die Möglichkeit beinhalten, dass der Kunde das Recht erwirbt, Inhalte zu nutzen, zu kopieren oder zu verbreiten, die im Besitz von Dritten sind oder von diesen lizenziert wurden („Inhalte Dritter“). In diesem Fall handelt Credular als Wiederverkäufer des Unternehmens oder der Person, die Eigentümer oder Lizenzgeber der Inhalte Dritter ist.
Die Vergütung, die Zahlungsbedingungen und die sonstigen Bestimmungen für den Erwerb von Drittinhalten durch den Kunden über die Software sowie der Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach den Bestimmungen des zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs gültigen Preisinformationsblattes. Enthält das Preisinformationsblatt keine Regelungen, werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen.
16. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber Credular nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Credular anerkannt ist.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung des ersten Absatzes unberührt.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vereinbarung zwischen 12 und 60 Monaten und verlängert sich immer wieder, soweit nicht anders benannt, jeweils um 12 Monate, wenn nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung erfolgt. Für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter.
Wurde keine Laufzeit vereinbart und enthält das Preisinformationsblatt keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit eines Plans, so läuft dieser für einen Monat und kann von beiden Parteien mit Wirkung zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Plan nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat; für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter.
Je nach Vereinbarung sind Testzeiträume mit einer Laufzeit von einem bis sechs Monaten möglich. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des Testzeitraumes um 12 Monate; für diesen Verlängerungszeitraum gelten die für den Kunden vor der Verlängerung geltenden Bestimmungen weiter.
Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:
Jede Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen des Kunden können per E-Mail an p.volkery@credular.de oder per Brief an Credular GmbH, Ernst-Rein-Straße 35A, 33613 Bielefeld gesandt werden.
18. Kündigung und automatische Vertragsverlängerung bei einem Testzeitraum
Falls der Kunde mit Credular einen Testzeitraum für die Nutzung der Software „Credular“ vereinbart hat, kann der Kunde den Vertrag 14 Tage bis zum Ablauf des Testzeitraumes in Textform kündigen (Kontaktdaten siehe Ziffer 17). Im Fall der rechtzeitigen Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf des Testzeitraumes. Andernfalls wird der Vertrag automatisch fortgesetzt und die vom Kunden bei Abschluss des Vertrags ausgewählte Vertragslaufzeit und die Vergütungspflicht beginnen mit Ablauf des Testzeitraumes.
19. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu nutzen, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Credular.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen,
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.
Der Kunde willigt ein, dass Credular die Zusammenarbeit zwischen Credular und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegt und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwendet. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an p.volkery@credular.de) widerrufen.
20. Datenschutz
Credular behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den jeweils geltenden Datenschutzstandards und -vorgaben.
Credular handelt als Datenverarbeiter im Sinne von Art. 28 GDPR gegenüber solchen Kunden, die personenbezogene Daten ihrer Kunden in die Software einspeisen. Im Rahmen des Online-Registrierungsprozesses schließen die Parteien einen Datenverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 GDPR ab. Ein Abschluss der Online-Registrierung ist ohne den Abschluss der Datenverarbeitungsvereinbarung nicht möglich.
21. Schlussbestimmungen
Soweit in diesen AGB auf die Schriftform oder Benachrichtigung verwiesen wird, genügt jeweils auch die Übersendung einer E-Mail.
Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit von zwingendem Recht, insbesondere des Ortes, an dem ein Kunde, der nach § 13 BGB als Verbraucher gilt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Credular ist weder verpflichtet, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch wird sie dies freiwillig tun.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am ehesten geeignet ist.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese gilt auch für diese Schriftformklausel.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.
Stand: 1. September 2024